Wem gehört der Wald im Barnim - Waldeigentumsverhältnisse im Landkreis

Von Klaus Höppner – 12/2020

Wald ist im Naturpark Barnim allgegenwärtig. Die zahlreichen Projekte zur Wiederaufforstung oder Renaturierung von Gebieten gehen zwar koordiniert und wie von einer Hand vonstatten, aber der Wald gehört keineswegs nur einem Besitzer. Ganz im Gegenteil sind die Besitzverhältnisse vielfältig.

Mit fast 46 % weist der Landkreis Barnim von allen Landkreisen Brandenburgs den zweithöchsten Waldanteil auf (Waldanteil Land Brandenburg 37 %). Insgesamt beträgt die Waldfläche des Landkreises laut Waldflächennachweis 2017 70.610,61 Hektar.

Tabelle 1 weist die Waldflächen im Landkreis Barnim nach gesetzlichen Eigentumsarten aus (Quelle: Landesbetrieb Forst Brandenburg).

Waldeigentumsart Hektar %
Landeswald 39.495 55,9
Bundeswald einschl. Wald anderer Bundesländer 7.821 11,1
Körperschaftswald 4.733 6,7
Privatwald 18.562 26,3

Im Vergleich dazu beträgt die Eigentumsverteilung im Land Brandenburg:

  • Landeswald 25 %
  • Bundeswald einschl. Wald anderer Bundesländer 8 %
  • Körperschaftswald 6 %
  • Privatwald 61 %

Landes- und Bundeswald werden unter der Kategorie „Staatswald“ zusammengefasst. Der Staatswaldanteil beträgt im Landkreis Barnim 67 %, also zwei Drittel an der Gesamtwaldfläche, im Durchschnitt des Landes Brandenburgs sind es 33 %, also lediglich ein Drittel am Gesamtwald. Diese gravierenden Unterschiede erklären sich aus der historischen Entstehung und Entwicklung der einzelnen Waldeigentumsarten, die regional unterschiedlich waren.

Aus der Übersichtskarte ist die regionale Verteilung des Waldeigentums ersichtlich. Demnach liegen große, geschlossene Landeswaldkomplexe vor allem im nördlichen und mittleren Teil des Landkreises.

Abb. 1: Waldeigentum
Abb. 1: Waldeigentum (Quelle: Landesbetrieb Forst Brandenburg)

Landeswald

Ehemals landesherrliche Wälder sowie vormaliger Klosterbesitz bilden den größten Teil des heutigen Landeswaldes. Dessen Ursprünge lassen sich bis ins frühe Mittelalter zurückverfolgen (Volz 2011). Auch die brandenburgischen Landesfürsten nahmen das Recht für sich in Anspruch, herrenlose Wälder durch sogenanntes Einforsten der allgemeinen Nutzung zu entziehen. So besaßen die Askanier u. a. die große Heide Werbellin. Es wurden große Jagdareale abgegrenzt, die sich bis zum heutigen Tag als geschlossene Landeswaldkomplexe, u. a. im Bereich der Schorfheide, erhalten haben.

Ein Teil des heutigen Landeswaldes war früher im Besitz des Klosters Chorin. In Brandenburg ließ die Säkularisation den Kurfürsten in der damaligen Mittelmark bereits nach Einführung der Reformation ab 1538 zum bedeutendsten Grundbesitzer werden (Hasel und Schwartz 2002). Nach und nach wurden diese Wälder aus der privaten Verfügungsmacht des Landesherren in Staatseigentum überführt. Mit dem Ende der Monarchien in Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg entstand das Waldeigentum der Länder (u. a. sogenannter Preußenwald), der nach der Wiedervereinigung dem Land Brandenburg übertragen wurde.

Die großflächigen Landeswaldkomplexe im Barnim bildeten die Grundlage für das königliche und spätere kaiserliche Jagdgebiet der Schorfheide sowie die Nutzung der königlichen Oberförstereien Biesenthal (ab 1933 Finowtal), Eberswalde und Chorin als Lehroberförstereien der Forstakademie/Forstlichen Hochschule Eberswalde.

Bundeswald und Wald anderer Bundesländer

Der Waldbesitz des Bundes an der Gesamtwaldfläche ist mit 7 % im Land Brandenburg zuzüglich 1 % Wald anderer Bundesländer relativ gering und beschränkt sich fast ausschließlich auf ehemals militärisch genutzte Übungsgebiete.

Im Landkreis Barnim entfällt der überwiegende Teil der ausgewiesenen 11,1 % auf Wald, der sich im Eigentum des Landes Berlin befindet. Laut der Karte (Abb. 1) liegt mit 7.055 Hektar ein Großteil des 8.565 ha umfassenden Forstamtes Pankow der Berliner Forsten auf brandenburgischem Gebiet und erstreckt sich als geschlossener Waldkomplex bis Wandlitz mit den Revieren Prenden, Ützdorf, Lanke, Gorin, Albertshof und teilweise Buch.

Mit der einsetzenden Industrialisierung und den expandierenden Siedlungsgebieten ging eine rasante Waldvernichtung und fast zügellose Bodenspekulation einher. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts begann daher eine gezielte Politik des Waldankaufs durch Berlin. Die Bevölkerung der Stadt forderte vehement den Erhalt und eine Erweiterung der wichtigen Grünräume in der Umgebung. Höhepunkt dieser etwa 50 Jahre währenden Phase der Waldankäufe war der 1915 geschlossene sogenannte Dauerwaldvertrag, durch den 10.000 Hektar Wald, darunter auch der Grunewald, in städtischen Besitz kamen. Bis 1925 konnte die Waldfläche der damaligen Stadt Berlin auf etwa 21.000 Hektar, bis 1945 auf ungefähr 25.000 Hektar erweitert werden. Darunter befanden sich auch besagte Wälder in Brandenburg, die als kommunaler Besitz galten. Seit der Wiedervereinigung verfügt das Land Berlin über einen Waldbesitz von etwa 28.500 Hektar (Lakenberg u. a. 2009).

Körperschaftswald

Abb. 2: Karte des Stadtforstes Eberswalde aus dem Jahr 1899
Abb. 2: Karte des Stadtforstes Eberswalde aus dem Jahr 1899 (Quelle: Archiv Klaus Höppner)

Der Körperschaftswald ist im Landkreis Barnim fast ausschließlich als Kommunalwald, also als Eigentum von Städten und Gemeinden, vorhanden. Die Gründe für die im Vergleich zu anderen Bundesländern geringe Ausstattung mit lediglich 6,7 % liegen in der historischen Entwicklung. Während bis zum Ende des Mittelalters in den westlich der Elbe gelegenen Teilen Deutschlands marktgenossenschaftlicher Waldbesitz, auch als gemeinschaftlich genutzter Allmendwald bezeichnet, der Dorfbewohner in einer oder mehreren Gemeinden weit verbreitet war, fehlte er in den Gebieten östlich der Elbe. Der Wald, den die meisten Städte gegen Ende des Mittelalters besaßen, ist durch Erhebung von Landgemeinden zum Stadtwald geworden (Höppner 2004).

Bei den Städtegründungen seit dem 12. Jahrhundert im östlichen Deutschland ist diesen ein eigener Stadtwald zugewiesen worden. Zum Beispiel erhielt Eberswalde für treue Dienste vom brandenburgischen Markgrafen Albrecht III. Waldflächen als Schenkung, die in der Grenzbriefurkunde vom Jahre 1300 räumlich detailliert beschrieben sind. Eine weitere bedeutsame Vergrößerung des Stadtwaldes erfolgte durch Schenkung des Lichterfelder Bruches durch Markgraf Waldemar, über welche die Urkunde vom 9. Februar 1319 Auskunft gibt (Schmidt 1939).

Die Stadt verfügte damit sechs Jahrhunderte lang über eigenen Wald. Im Jahre 1948 wurde Eberswalde wie auch allen anderen waldbesitzenden Kommunen im Osten Deutschlands durch Überführung des Stadtwaldes in den sogenannten Volkswald das Eigentum entzogen. Nach der politischen Wende erfolgte 19921993 eine Rückübertragung, wodurch die Kommune das Verfügungsrecht über ihr Waldeigentum zurück erhielt. Wichtigste waldbesitzende Kommunen im Landkreis Barnim sind die Städte Bernau mit 1.660 Hektar, Eberswalde mit 1.483 Hektar sowie Biesenthal mit 1.279 Hektar.

Privatwald

Abb. 3: Revierförster bei der Beratung eines Privatwaldbesitzers vor Ort
Abb. 3: Revierförster bei der Beratung eines Privatwaldbesitzers vor Ort (Quelle: Broschüre Privatwald in Brandenburg, Eberswalde Forstliche Schriftenreihe 162002)

Der Privatwald im Landkreis Barnim ist mit 26,3 % im Vergleich zum Land Brandenburg (61 %) unterausgestattet. Privatwaldbesitz befindet sich im Barnim insbesondere an der Peripherie der großen, geschlossenen Landeswaldkomplexe sowie im waldarmen Südteil des Landkreises.

Die für Ostelbien verbreitete Gutsherrschaft mit großem zugehörigem Waldbesitz war für den heutigen Landkreis Barnim die Ausnahme. In dem von Wappes (1931) herausgegebenen Nachschlagewerk „Wald und Holz“ ist u. a. der Privatwaldbesitz nach Waldbesitzern und Besitzgrößen aufgeführt. In der Kategorie der Waldbesitzgröße von 1.000 bis 2.000 Hektar ist dabei lediglich v. Bethmann Hollweg, Hohenfinow aufgeführt. In der sowjetischen Besatzungszone wurde zwischen 1945 und 1949 der gesamte größere Privatwald (über 100 Hektar) enteignet. Im Rahmen der Bodenreform erhielten zahlreiche landlose und landarme Bauern Waldflächen, die zu einem kleinstrukturierten Privatwald führten. Der bei der Bodenreform nicht zersiedelte ehemalige Großprivatwald wurde in der DDR zum Bestandteil des sogenannten Volkswaldes. Diese Flächen wurden nach der Wiedervereinigung privatisiert, neues Waldeigentum entstand, oftmals auch als größerer Waldbesitz.

Auch im Barnim verfügen die meisten Waldeigentümer über einen kleinstrukturierten Waldbesitz zwischen einem und zehn Hektar, der aus der Bodenreform als auch aus sogenanntem Altbesitz herrührt. Um die strukturellen Nachteile der kleinen Waldflächen zu reduzieren, haben sich Waldbesitzer in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, in der Regel Forstbetriebsgemeinschaften, organisiert. Per 31. Dezember 2018 existierten im Landkreis Barnim sieben forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse mit 3.200 Hektar Gesamtfläche und 364 Mitgliedern. Damit werden 17,3 % des Privatwaldes in Zusammenschlüssen bewirtschaftet.


Empfohlene Zitierweise

Klaus Höppner: “Wem gehört der Wald im Barnim - Waldeigentumsverhältnisse im Landkreis” in Landschaften in Deutschland Online.
URL: http://landschaften-in-deutschland.de/themen/80_b_120-wem-gehoert-der-wald-im-barnim/, Stand 07.12.2020

Quellen und weiterführende Literatur

  • Literatur
  • ENDRES, Max (1905): Handbuch der Forstpolitik – Berlin 1905
  • HASEL, Karl und Ekkehard SCHWARTZ (2002): Forstgeschichte – Ein Grundriss für Studium und Praxis, 2. Auflage – Remagen.
  • HÖPPNER, Klaus (2004): Zur Entwicklung des Kommunalwaldes in Brandenburg, in: Kommunalwald in Brandenburg. Entwicklung, Rahmenbedingungen und aktuelle Situation. Eberswalder Forstliche Schriftenreihe, Bd 20. – Potsdam.
  • LAKENBERG, Elmar und N. FRANKE (2009): 100 Jahre Berliner Forsten (1909 – 2009), in: Pro Wald, März – Ausgabe 2009, Deutscher Forstverein e. V.
  • SCHMIDT, Rudolf (1939): Die Geschichte der Stadt Eberswalde, Bd 1. – Eberswalde.
  • VOLZ, Karl-Reinhard (2011): Wem gehört der Wald? Anmerkungen zu einer Eigentumsform zwischen Königsforst und Bundeswaldgesetz, in: Ursula Breymayer und Bernd Ulrich (Hg.): Unter Bäumen – Die Deutschen und der Wald. Ausstellungskatalog. – Dresden.
  • WAPPES, L. (1931): Wald und Holz, 2 Bde. – Neudamm.
  • Quellen
  • Waldflächennachweis 2017, Auszug Landkreis Barnim, Obf. Eberswalde (Quelle: Landesbetrieb Forst Brandenburg)
  • Verzeichnis Forstbetriebsgemeinschaften per 31.12.2018, Obf. Eberswalde (Quelle: Landesbetrieb Forst Brandenburg)
  • Karte der Waldeigentumsarten 2019 für den Landkreis Barnim (Quelle: Landesbetrieb Forst Brandenburg)
  • Informationsmappe und Faltblatt der Obf. Eberswalde, undatiert

Bildnachweise

  • Titelbild: Wald bei Eberswalde, Foto: Peter Gärtner
  • Vorschaubild: Wald am Briesetal, Foto: Peter Gärtner