Themenbereiche Natur & Landschaft

Gebiete und Objekte des Natur- und Landschaftsschutzes

Von Torsten Blohm und Monika Wulf – 10/2025

Ein Naturschutzgebiet (NSG) ist ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, in dem ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen gegeben ist. In Landschaftsschutzgebieten (LSG) soll u.a. das allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft erhalten werden, weshalb diese oft großflächiger angelegt sind als NSG. Um dem Rückgang bestandsbedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie gefährdeter Lebensräume entgegen zu wirken, wurde das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 eingerichtet.

Angesichts des Rückgangs zahlreicher wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie wertvoller Lebensräume wurde 1979 die Vogelschutzrichtlinie und 1992 die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie erlassen. Wesentliches Schutzinstrument beider Richtlinien ist die Ausweisung von Schutzgebieten. Das europäische Schutzgebietsnetz “Natura 2000” besteht aus FFH-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat-Gebieten) und Europäischen Vogelschutzgebieten (SPA-Special Protection Areas), die den Erhalt von Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse sichern sollen. Die Ziele für diese Gebiete werden in Managementplänen oder Bewirtschaftungserlassen formuliert.

Tab. 1 gibt einen Überblick über die Natura 2000-Gebiete im Untersuchungsraum.

Kategorie lfd. Nr. Gebietsname Landes-nummer EU-Nummer Größe (ha) Bemerkung
FFH-Gebiet 1 Beesenberg 575 DE 2649-301 88 zugleich NSG
FFH-Gebiet 2 Charlottenhöhe 189 DE 2748-301 235 zugleich NSG
FFH-Gebiet 3 Eiskellerberge - Os bei Malchow 458 DE 2549-301 5 zugleich NSG
FFH-Gebiet 4 Eulenberge 125 DE 2848-302 1946 zugleich NSG
FFH-Gebiet 5 Großer Kuhsee bei Gramzow 731 DE 2749-323 40 Gebiet mit Bewirtschaftungserlass
FFH-Gebiet 6 Köhntoptal 19 DE 2549-302 82 zugleich NSG
FFH-Gebiet 7 Melzower Forst 137 DE 2849-302 2786 zugleich NSG
FFH-Gebiet 8 Oberuckersee 736 DE 2849-325 727
FFH-Gebiet 9 Randow-Welse-Bruch 460 DE 2750-301 3714
FFH-Gebiet 10 Schwemmpfuhl und Umgebung 457 DE 2848-304 568 tlw. NSG
FFH-Gebiet 11 Seenkette Hohengüstow-Lützlow 730 DE 2749-322 124 Gebiet mit Bewirtschaftungserlass
FFH-Gebiet 12 Stromgewässer 136 DE 2747-302 1195 FFH-Gebiet „Stromgewässer“ wird auf vier Teilgebiete (NSG) aufgeteilt, darunter das in den Untersuchungsraum reichende und mit dem NSG „Boitzenburger Tiergarten und Strom“ identische östlichste TG
FFH-Gebiet 13 Uckerseewiesen und Trockenhänge 623 DE 2749-301 120 acht tlw. weit auseinanderliegende Teilgebiete zwischen Seehausen–Seelübbe–Prenzlau–Sternhagen
FFH-Gebiet 14 Zichower Wald-Weinberg 100 DE 2750-304 129 zugleich NSG
SPA 15 Randow-Welse-Bruch 7016 DE 2751-421 64610
SPA 16 Schorfheide-Chorin 7006 DE 2948-401 32180
SPA 17 Uckermärkische Seenlandschaft 7005 DE 2746-401 61728
SPA 18 Uckerniederung 7014 DE 2649-421 5641

Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) „Uckerniederung“; Landschaftsschutzgebiet „Unteruckersee“

Das SPA „Uckerniederung ist das größte Schutzgebiet der nördlichen Uckermark. Es grenzt im Süden an das SPA „Schorfheide-Chorin“ und zieht sich dann über etwa 25 Kilometer Länge als durchschnittlich zwei Kilometer breiter Schlauch in Richtung Norden bis an die Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern. Von Süd nach Nord gliedert es sich in drei Teilbereiche:

         1. den von ausgedehnten Schilfröhrichten, Feucht- und Nasswiesen geprägten Niederungsbereich zwischen Ober-                                      und Unteruckersee,

         2. den fast 10,3 km² großen Unteruckersee und

         3. das Uckertal nördlich von Prenzlau, in dem intensiv bewirtschaftetes Niedermoorgrünland dominiert und in das das etwa              170 ha große Schilfgebiet des verlandeten Blindower Sees sowie die Klärteiche der ehemaligen Zuckerfabrik Prenzlau              eingebettet sind.

Das bebaute Stadtgebiet von Prenzlau ist aus dem SPA ausgenommen. Der Unteruckersee und die Niederungsbereiche bis zum Oberuckersee wurden bereits im Jahre 1990 als Landschaftsschutzgebiet gesichert.

Das SPA gehört im Landesmaßstab zu den bedeutendsten Brut- Rast- und Durchzugsgebieten für Wasservögel, Limikolen und röhrichtbewohnende Arten. Zu den Besonderheiten zählen Schlafplatzansammlungen von bis zu 26.000 nordischen Gänsen auf dem Unteruckersee, der Kranichschlafplatz mit bis zu 5.500 Tieren im Blindower See sowie Brutvorkommen von Rohrdommel, Zwergdommel, Wiesenweihe, Blaukehlchen und Schilfrohrsänger.

Abb. 1: Süd-Spitze Unteruckersee bei Siefertshof
Abb. 1: Süd-Spitze Unteruckersee bei Siefertshof (Foto: Torsten Blohm)

Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet „Eiskellerberge-Os bei Malchow“

Das nur etwa fünf Hektar umfassende Schutzgebiet besteht aus dem Malchower Os, das sich über gut 800 m zwischen der Ortslage Malchow bis zur Landesgrenze zieht und sich in Mecklenburg-Vorpommern fortsetzt, sowie vier kleinen Trockenhügeln nördlich des Dauergrabens, den Eiskellerbergen. Die überwiegend sandigen Substrate beherbergen kleinflächig eine Vielzahl seltener Pflanzen- und Tierarten. Erwähnenswert ist das landesweit größte Vorkommen der stark gefährdeten Grauen Scabiose. Entscheidend für den dauerhaften Erhalt der nährstoffarmen Offenlandlebensräume ist die regelmäßige Nutzung durch extensive Beweidung oder eine Pflegemahd. Ergänzend müssen aufkommende Gehölze entnommen werden. Das kleine Schutzgebiet ist durch großflächige Kompensationsflächen aus dem Bau der Bundesautobahn 20 mit dem Malchower Busch und dem angrenzenden Klaren See verbunden.

Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet „Köhntoptal“

Der Köhntop ist ein Flachlandbach, der dem Wolfshagener Haussee entspringt, die ackerbaulich geprägten Gebiete um Hetzdorf, Kutzerow und Jagow durchfließt, um nach einer Fließstrecke von knapp 40 Kilometern nordöstlich von Bandelow in die Ucker zu münden. Der Abschnitt zwischen der Ortslage Karlstein und der Landesstraße 258 ist wegen der bachbegleitenden Feuchtwälder und artenreichen Trockenhänge an den Talrändern überaus abwechslungsreich und ein wichtiger Rückzugsraum innerhalb der intensiv genutzten Agrarlandschaft. Folgerichtig wurde dieser knapp drei Kilometer lange Abschnitt auf einer Gesamtfläche von knapp 65 ha bereits 1980 als Naturschutzgebiet ausgewiesen und später zusätzlich als FFH-Gebiet gesichert (82 ha). Das Fließgewässer und die kaum genutzten Erlenwälder sind heute überwiegend in einem guten Erhaltungszustand. Die Trockenhänge drohten wegen der zwischenzeitlich ausgebliebenen Bewirtschaftung zu verbuschen und viel von ihrem naturschutzfachlichen Wert zu verlieren. In den letzten Jahren konnte auf den wertvollsten Flächen aber wieder eine Beweidung mit Schafen und Ziegen bzw. eine Pflegemahd organisiert werden.

Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet „Beesenberg“

Das am östlichen Rand der vermoorten Uckerniederung in Höhe der Ortslage Göritz gelegene Naturschutzgebiet erstreckt sich über etwa 88 Hektar und bezieht neben dem bedeutendsten Kalkquellmoor des Landes Brandenburg mit einem stellenweise mehr als zwölf Meter mächtigen Moorkörper angrenzende Grünlandgesellschaften und deren Auflassungsstadien mit ein. Auf die Unterschutzstellung im Jahre 2004 folgten umfassende Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushalts. Das Projekt hat zu einer deutlichen Verbesserung der Wasserversorgung des Moorkörpers geführt, konnte aber die Ausbreitung artenarmer Schilfröhrichte und Gehölzflächen zu Lasten naturschutzfachlich wertvoller Feucht- und Nasswiesenbereiche mit wertgebenden Arten wie der bundesweit extrem seltenen Sumpf-Engelwurz nicht verhindern. Deshalb werden Teile des Gebietes seit einigen Jahren wieder mit Extensivrindern beweidet und den Weidetieren nicht zugängliche Flächen ergänzend gemäht. Erste Erfolge sind sichtbar, weitere Optimierungen bei der Flächenbewirtschaftung aber nötig.

Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) „Uckermärkische Seenlandschaft“; FFH-Gebiet „Stromgewässer“; Naturschutzgebiet „Boitzenburger Tiergarten und Strom“

Das SPA umfasst große Teile des Naturparks „Uckermärkische Seen“ und beinhaltet das Naturschutzgebiet „Boitzenburger Tiergarten und Strom“ sowie das FFH-Gebiet „Stromgewässer“. Von Südwesten her reicht es bis in den Betrachtungsraum und endet kurz vor der Ortslage Prenzlau. Der Strom, ein weitgehend unverbauter Flachlandfluss mit gutem Bachforellenbestand und regelmäßigen Brutvorkommen u.a. von Bekassine, Eisvogel, Gebirgsstelze, Schlag- und Feldschwirl, durchfließt hier eine Niederung, in der eine mosaikartige, überwiegend extensive Grünlandbewirtschaftung dominiert. Die Grünlandflächen gehören zu den wichtigsten Nahrungsflächen der in Gollmitz, Güstow und Prenzlau brütenden Weißstorchpaare sowie verschiedener Greifvogelarten wie Rot- und Schwarzmilan, Rohrweihe und Wespenbussard. Wasserrückhaltemaßnahmen wirkten positiv auf die Bestände bestandsgefährdeter Arten. Trockenhänge im Bereich Horst, Gollmitz und Naugarten sind aus botanischer und entomologischer Sicht interessant. Im Jahre 2005 wurde das Europäische Vogelschutzgebiet u.a. zum Schutz des Schreiadlers erweitert, dessen gesamtdeutscher Brutbestand aktuell nur noch etwa 120 Paare beträgt. In dieser Erweiterungsfläche liegt auch das Holzendorfer Seebruch, eine nach Abstellen des Pumpwerks überstaute Wiesenfläche mit regionaler Bedeutung für brütende, nahrungssuchende und rastende Wasser-, Sumpf- und Greifvögel (u.a. Singschwan, Flussseeschwalbe, Kiebitz, Seeadler).

Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet „Charlottenhöhe“

Das 235 Hektar umfassende Schutzgebiet wurde zunächst von der Wehrmacht und später von den in Prenzlau stationierten sowjetischen Streitkräften (Panzerregiment und Motorisierte Schützen) als Übungsplatz genutzt. Durch die militärische Nutzung wurden in der Vergangenheit weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel im Gebiet ausgebracht. Das stark bewegte Relief führt in Kombination mit kleinflächig wechselnden Bodenverhältnissen und einer extensiven Schafbeweidung zu einem abwechslungsreichen Mosaik verschiedener Trocken- und Halbtrockenrasen, Waldflächen, Kleinseen und Feuchtgebiete. Diese kleinräumige Vielfalt bietet zahlreichen spezialisierten und in unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft selten gewordenen Arten Lebensraum.

Abb. 2: Naturschutzgebiet Charlottenhöhe
Abb. 2: Naturschutzgebiet Charlottenhöhe (Foto: Torsten Blohm)
Abb. 3: Kiesgrube im NSG „Charlottenhöhe“ nach Entnahme von Kiefernaufwuchs
Abb. 3: Kiesgrube im NSG „Charlottenhöhe“ nach Entnahme von Kiefernaufwuchs (Foto: Torsten Blohm)

FFH-Gebiet „Uckerseewiesen und Trockenhänge“

Das stark zersplitterte Schutzgebiet umfasst acht Teilflächen, die sich teilweise mehr als acht Kilometer voneinander entfernt um den Unteruckersee, den Oberuckersee und den Sternhagener See gruppieren, insgesamt aber nur eine Fläche von knapp 120 Hektar einnehmen. Die Meldung als FFH-Gebiet erfolgte, um artenreiche Feuchtwiesen (Klosterwerder und Bahnwiesen bei Seehausen, Weiße Berge und Kapbucht am Unteruckersee, Rotes Meer bei Sternhagen) sowie kleinflächige Trockenrasen (Trockenhänge nördlich des Sternhagener Sees, Weiße Berge) zu sichern. Die Gebiete umfassen aus Landessicht bedeutsame Orchideenstandorte (u.a. der Sumpf-Orchis) und beherbergen neben vielen anderen Arten kleine Restvorkommen der stark gefährdeten Wiesenkuhschelle. Sowohl die Trocken- als auch die Feuchtflächen sind Kulturbiotope, die zwingend einer extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege bedürfen, da sie bei Nutzungsauflassung von konkurrenzstärkeren Pflanzengesellschaften verdrängt und langfristig bewalden würden.

FFH-Gebiet „Randow-Welse-Bruch“; FFH-Gebiet „Großer Kuhsee bei Gramzow“; FFH-Gebiet „Seenkette Hohengüstow-Lützlow“

Das FFH-Gebiet „Randow-Welse-Bruch“ reicht mit dem Zehnebecker Wald und dem Feuchtgebiet „Rothe Mühle“ im äußersten Südosten in das Betrachtungsgebiet hinein. Dieser in Ost-West-Richtung verlaufende Schlauch vermittelt zu den FFH-Gebieten „Großer Kuhsee bei Gramzow“ und „Seenkette Hohengüstow-Lützlow“, die wiederum als Trittsteine in Richtung Uckerniederung und Melzower Forst fungieren. Trotz ihrer Lage in intensiv ackerbaulich genutzten Landschaften weisen die wertgebenden Gewässer einen relativ günstigen Trophiegrad auf. Die von verschiedenen anliegenden Landwirtschaftsbetrieben in den vergangenen Jahren realisierten Maßnahmen (Anlage von Brach- und Grünlandstreifen sowie Verzicht auf Düngung und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln entlang der Gewässerufer dürften zu einer weiteren Verbesserung der Gewässergüte führen. Unterbleiben solche Maßnahme aber, sind die Gewässer durch Stoffeinträge und Erosion unmittelbar gefährdet).

Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet „Eulenberge“; Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet „Melzower Forst“; Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet „Schwemmpfuhl und Umgebung“; Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet „Zichower Wald-Weinberg“; FFH-Gebiet „Oberuckersee“; Europäisches Vogelschutzgebiet „Schorfheide-Chorin“; Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) „Randow-Welse-Bruch“; Landschaftsschutzgebiet „Biosphärenreservat „Schorfheide-Chorin“

Im Süden des Betrachtungsraumes reicht das Biosphärenreservat „Schorfheide-Chorin“ mit dem Potzlowsee und den nördlichen Ausläufern des Oberuckersees und des Melzower Forstes in das Betrachtungsgebiet. Die verschiedenen Schutzgebietskategorien überlagern sich großflächig und sind zudem eng mit weiteren Schutzgebieten im Uckertal verzahnt. Im äußersten Südosten treffen die beiden Vogelschutzgebiete „Schorfheide-Chorin“ und „Randow-Welse-Bruch“ südöstlich der Ortslage Gramzow aufeinander, liegen aber nur mit sehr geringen Flächenanteilen im Betrachtungsraum.

Diese unübersichtliche Vielzahl an Schutzgebieten ist das Ergebnis der außenordentlichen Vielfalt des Gebietes, in dem auf kleiner Fläche Großseen, Feucht- und Trockengrünland, Äcker, Moore und buchendominierte Laub- und Mischwälder aneinandergrenzen.

Abb. 4: Verbuschung im NSG „Randowhänge bei Schmölln“ – zur Offenhaltung der Trockenhänge ist neben der Beweidung auch die regelmäßige Entnahme von Gehölzen nötig
Abb. 4: Verbuschung im NSG „Randowhänge bei Schmölln“ – zur Offenhaltung der Trockenhänge ist neben der Beweidung auch die regelmäßige Entnahme von Gehölzen nötig (Foto: Torsten Blohm)

Empfohlene Zitierweise

Torsten Blohm und Monika Wulf: “Gebiete und Objekte des Natur- und Landschaftsschutzes” in Landschaften in Deutschland Online.
URL: http://landschaften-in-deutschland.de/themen/82_b_108-gebiete-objekte-natur-und-landschaftsschutz/, Stand 09.10.2025

Quellen und weiterführende Literatur

  • Keine

Bildnachweise

  • Titelbild und Vorschaubild: Blick über den Potzlower See nach Osten (Foto: Haik Thomas Porada)